Einführung von Jungbürger*innenversammlungen in allen Kommunen und Landkreisen in Bayern

Der Dachverband der bayerischen Jugendvertretungen e. V. ist sich seiner Verantwortung gegenüber der jungen Generation bewusst und setzt sich nachdrücklich für die Stärkung der politischen Partizipation von Jugendlichen in Bayern ein. Junge Menschen sind die Zukunft unserer Gesellschaft und müssen die Möglichkeit haben, aktiv an politischen Prozessen teilzunehmen und ihre Stimme zu Gehör zu bringen. In diesem Sinne schlagen wir vor, dass alle Kommunen und Landkreise in Bayern die Einrichtung von Jungbürgerversammlungen prüfen und umsetzen.

Zielsetzung: Das Hauptziel dieser Jungbürger*innenversammlungen besteht darin, die politische Partizipation und das Engagement der jungen Bevölkerung in Bayern zu fördern und zu stärken. Wir sind überzeugt davon, dass die Einführung von Jungbürger*innenversammlungen ein wirksames Mittel ist, um dieses Ziel zu erreichen.

Begründung:

  1. Jugendpartizipation als Grundwert: Die Förderung der Jugendpartizipation sollte als grundlegendes demokratisches Prinzip betrachtet werden. Junge Menschen haben das Recht, in den politischen Entscheidungsprozess eingebunden zu werden und ihre Perspektiven und Anliegen einzubringen unabhängig von ihrem Alter.
  2. Langfristige Auswirkungen: Die Entscheidungen, die heute von politischen Gremien getroffen werden, werden von jungen Menschen oft am längsten ausgetragen. Daher ist es nur fair und gerecht, ihnen ein Mitspracherecht in politischen Angelegenheiten einzuräumen.
  3. Bildung und Bewusstseinsbildung: Jungbürger*innenversammlungen bieten eine hervorragende Gelegenheit zur Bildung und Bewusstseinsbildung. Sie ermöglichen jungen Menschen, eine aktivere Rolle in ihrer Gemeinschaft zu spielen und sich über die politischen Prozesse und Entscheidungsfindungen zu informieren.
  4. Förderung des zivilen Engagements: Die Beteiligung an Jungbürger*innenversammlungen kann das zivile Engagement junger Menschen fördern. Sie werden ermutigt, Verantwortung zu übernehmen und sich aktiv für Veränderungen in ihrer Gemeinschaft einzusetzen.

Funktionsweise von Jungbürger*innenversammlungen: Die Jungbürger*innenversammlungen sollen als Plattformen dienen, auf denen junge Menschen:

  • Ihre Meinungen, Ideen und Anliegen vorbringen können.
  • Die Möglichkeit haben, eigene Initiativen zu entwickeln, zu präsentieren und umzusetzen.
  • Mit politischen Entscheidungsträgern in einen Dialog treten und eine offene Kommunikation etablieren können.

Umsetzung: Wir schlagen vor, dass die Einrichtung von Jungbürger*innenversammlungen in allen Städten, Kommunen und Landkreisen Bayerns geprüft wird. Die konkrete Ausgestaltung und Organisation sollte den lokalen Gegebenheiten und Bedürfnissen angepasst werden. Wir ermutigen die Kommunen und Landkreise, Jugendliche aktiv in den Planungsprozess einzubeziehen, um sicherzustellen, dass die Jungbürgerversammlungen ihren Bedürfnissen entsprechen.

Fazit: Die Einführung von Jungbürger*innenversammlungen in Bayern ist ein bedeutender Schritt zur Förderung der politischen Partizipation junger Menschen. Auf diese Weise können wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Jugendpartizipation und zur Förderung einer lebendigen und inklusiven Demokratie in unserem Bundesland leisten. Außerdem leisten wir so einen Beitrag zu einer demokratischeren Gesellschaft.

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