Mitgliederversammlung

Das höchste beschlussfasende Organ im DVBJ ist die Mitgliederversammlung.  Sie tagt mindestens zweimal jährlich in Präsenz, wobei bei wichtigen Belangen weitere Sitzungen im Onlineformat einberufen werden können.  

Aus der Vollversammlung heraus wird ein ehrenamtlicher Vorstand gewählt, der aus bis zu sechs Mitgliedern bestehen kann. Weitere Wahlen finden ebenso in diesem Rahmen statt. 

Für die Plenumssitzungen darf jede zugehörige Jugendvertretung zwei gewählte Personen entsenden. Diese sogenannten delegierten Mitglieder besitzen als offiziellen Vertreter*innen ihres Gremiums jeweils ein Stimmrecht, um die Interessen ihrer kommunalen Beteiligungsform einzubringen.  

Dahingegen sind sonstige Mitglieder nicht stimmberechtigt. Obwohl sie kein Mandat für die Vollversammlung besitzen, dürfen sie dennoch im Plenum beratend partizipieren.