Politische Verantwortung nach dem Mandat
Alle in kommunale Vertretungskörperschaften gewählten ehemaligen Mitglieder von Jugendvertretungen sollen ihre spezifische demokratiepolitische Expertise aktiv einbringen. Ziel ist es, sich in der Kommunalpolitik als starke Stimme für junge Menschen zu etablieren und strukturelle Jugendbeteiligung als selbstverständlichen Teil kommunaler Entscheidungsprozesse zu verankern. Dies beinhaltet die Initiierung, Weiterentwicklung sowie dauerhafte Absicherung von Jugendvertretungsstrukturen. Insbesondere dort, wo solche bislang fehlen oder nur in unzureichender Form vorhanden sind. Als Grundlage dafür sollen die Qualitätsstandards des Dachverbands der bayerischen Jugendvertretungen dienen.
Institutionalisierung kommunaler Zuständigkeiten für Jugendbeteiligung
Die zukünftigen Mandatsträger:innen setzen sich dafür ein, dass in ihren Kommunen verbindliche Zuständigkeiten für Jugendbeteiligung geschaffen und gestärkt werden. Dazu gehört insbesondere, dass das Amt der*des Jugendbeauftragten im Gemeinderat fest verankert wird – mit klar definierten Rechten gegenüber Verwaltung, Bürgermeister:in und politischen Gremien.
Wo möglich, sollen ehemalige oder aktive Jugendvertreter:innen, die in den Gemeinderat gewählt werden, bevorzugt diese Funktion übernehmen, da sie über erprobte Beteiligungskompetenz, Nähe zur Zielgruppe und gelebte demokratische Erfahrung verfügen. So wird Jugendbeteiligung nicht nur formal verankert, sondern glaubwürdig durch Personen vertreten, die selbst aus der Jugendbeteiligung kommen.
Ziel ist es, echte und selbstwirksame Jugendbeteiligung zu sichern, Scheinformate zu vermeiden und die Perspektive junger Menschen dauerhaft im politischen Entscheidungsprozess zu verankern.
Umsetzung des DVBJ-10-Punkte-Plans in kommunale Praxis
Die politischen Vertreter:innen übersetzen die im DVBJ beschlossenen Forderungen zu jugendfreundlichen Kommunen in konkrete Maßnahmen vor Ort. Dies betrifft insbesondere die Themenbereiche kommunale Finanzierung von Jugendstrukturen, Ausbau öffentlicher Räume, attraktive Freizeitangebote, demokratiepolitische Resilienz sowie gleichberechtigter politischer Zugang junger Menschen zu Entscheidungsprozessen. Die Umsetzung soll sich an bestehenden Qualitätsstandards orientieren und in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft erfolgen.
Vernetzung und Wissenstransfer
Die Gewählten wirken aktiv an einem stetigen Austausch zwischen dem DVBJ, bestehenden Jugendvertretungen, kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -trägern sowie weiteren relevanten Akteursgruppen mit. Ziel ist eine systematische Professionalisierung und Harmonisierung von Maßnahmen der Jugendbeteiligung in Bayern. Zudem sollen Best-Practice-Modelle verbreitet und gemeinsam innovative Instrumente der Partizipation entwickelt werden, um Jugendbeteiligung in ländlichen wie urbanen Räumen gleichermaßen zu stärken.
Transparente Berichtspflichten und Rechenschaftslegung
Die gewählten ehemaligen Jugendvertreter:innen sollen, dem DVBJ mindestens einmal im Jahr über ihre politischen Aktivitäten im Bereich Jugendbeteiligung Bericht erstatten. Dieser Bericht soll sowohl erzielte Fortschritte als auch identifizierte Herausforderungen und strukturelle Hemmnisse im kommunalpolitischen Prozess enthalten. Ziel ist die Entwicklung gemeinsamer Strategien, die Identifikation eines systematischen Unterstützungsbedarfs sowie die Verbesserung der landesweiten politischen Interessenvertretung junger Menschen. Darüber hinaus wird der DVBJ-Landesvorstand ermächtigt, diese Erkenntnisse in seine Verbandspositionierungen und politischen Forderungen einzubeziehen.


