Die Mitgliederversammlung des Dachverbands der bayerischen Jugendvertretungen e.V. beschließt:
1. Ablehnung eines generellen Social-Media-Verbots
Der DVBJ spricht sich gegen ein pauschales Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche aus. Ein solches Verbot wird als weder realistisch durchsetzbar noch zielführend bewertet. Insbesondere vor dem Hintergrund global agierender Plattformbetreiber und technischer Umgehungsmöglichkeiten ist davon auszugehen, dass die intendierte Wirkung nicht entfaltet werden kann. Stattdessen werden bestehende Probleme, wie beispielsweise Cybermobbing, Radikalisierung, Verbreitung von Fake News und oder Deepfakes lediglich verlagert.
2. Stärkung der Medienkompetenz junger Menschen
Statt restriktiver Maßnahmen setzt sich der Verband für eine Förderung der Medienkompetenz ein. Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden soziale Medien reflektiert, kritisch und verantwortungsvoll zu nutzen. Dazu gehört insbesondere die Vermittlung von Fähigkeiten im Umgang mit diversen Risiken, die mit der Nutzung verbunden sind. Beispielsweise müssen Desinformation, Cybermobbing, suchtartiger Konsum sowie die mögliche Beeinflussung durch algorithmische Ausspielung von Inhalten betrachtet werden.
Präventions- und Beratungsangebote wie beispielsweise Medienfachstellen mit geschultem Personal als Ansprechpartner:innen für junge Menschen sowie Erziehungsberechtigte sollen flächendeckender und langfristig etabliert werden. Diese sollen entsprechend der Herausforderungen sozialer Medien fortwährend angepasst sowie weiterentwickelt werden. Initiativen, die sich intensiv mit Medienkompetenzen befassen, sollen die diversen Schulformen berücksichtigen und in ihrer Gesamtheit beachten.
3. Qualifizierung von Erziehungsberechtigten
Nicht nur Jugendliche sind von Unwissenheit im Bereich sozialer Medien betroffen, sondern ebenfalls die Personen im engsten Umfeld wie zum Beispiel Erziehungsberechtigte. Diese werden aufgefordert sich mit den heutigen sozialen Medien aktiv auseinanderzusetzen und unter Umständen Schulungsangebote entsprechender Organisationen in Anspruch zu nehmen. Die aktive Auseinandersetzung mit der digitalen Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen ist unerlässlich für eine entsprechend gute Unterstützung der zu Schützenden. Ziel sollte es sein ein gemeinsames Verständnis für Chancen und Risiken sozialer Medien zu entwickeln.
4. Förderung digitaler Beteiligung
Soziale Medien sind ein zentraler Bestandteil der Lebensrealität junger Menschen und spielen eine wichtige Rolle für Information, Meinungsbildung und politische Teilhabe. Der Verband erkennt deren Bedeutung insbesondere für Jugendvertretungen an und setzt sich dafür ein, digitale Räume weiterhin als Orte der Beteiligung, Vernetzung und Mobilisierung zu stärken und auszubauen.
5. Politische Forderung an Plattformbetreiber und Gesetzgeber
Der DVBJ fordert verbesserte Rahmenbedingungen für einen sicheren Umgang mit sozialen Medien. Dazu zählen insbesondere höhere Transparenzanforderungen an Plattformbetreiber, wirksame Maßnahmen gegen Desinformation sowie eine konsequente Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes. Wir fordern Plattformbetreiber auf dafür Sorge zu tragen, dass Algorithmen dahingehend angepasst werden, dass keine Hasskommentare oder ähnliche schädliche Interaktionen gefördert werden. Die plattforminternen Filter gegen Hass müssen geschärft werden sowie die Löschung etwaiger Kommentare zeitnah erfolgen. Daten zu rechtswidrigen Kommentaren oder rechtswidrigem Verhalten sollen an entsprechende Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden. Ziel ist es strukturelle Risiken zu minimieren, ohne die Teilhabe junger Menschen einzuschränken.
6. Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen
Der DVBJ verpflichtet sich, die genannten Ziele in seine Arbeit zu integrieren und thematische Informations- sowie Vernetzungsangebote kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dabei soll insbesondere die Zusammenarbeit mit Jugendvertretungen, Kindern und Jugendlichen sowie weiteren relevanten Akteur:innen gestärkt werden.


