
Die Bundeskonferenz der Landesverbände der Jugendbeteiligungsgremien (Buko) setzt sich überparteilich und auf allen Ebenen für die Interessen der Jugendlichen in den bestehenden Landesdachverbänden ein. Hierbei wirkt die Buko vor allem vernetzend zwischen den Bundesländern, um „peer-to-peer“ Beratungen zu bieten und Neugründungen zu fördern. Dabei möchte die Bundeskonferenz den Jugendgremien auf Bundesebene eine gemeinsame Stimme geben und langfristig die Jugendbeteiligung stärken! Zur Homepage der Bundeskonferenz
Mitgliedsverbände
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Unsere Vertreter*innen in der Bundeskonferenz
Die Bundeskonferenz besteht in erster Linie aus der Versammlung der Dachverbände, der Steuerungsgruppe, in die jeweils ein*e Vertreter*in pro Bundesland entsandt werden und dem Bundesvorstand. Zudem wird die Arbeit der Bundeskonferenz durch Ausschüsse und den eigenen Förderverein unterstützt.

Steuerungsgruppe
Die Steuerungsgruppe ist das Gremium der Bundeskonferenz, in dem alle beteiligten Bundesländer mit einem Landesvorstandsmitglied vertreten sind. In monatlichen Sitzungen werden Berichte ausgetauscht, was aktuell in den Dachverbänden passiert, es werden Beschlüsse gefasst, die Leitlinien für die Arbeit der Bundeskonferenz definiert und über alle die Bundeskonferenz betreffende Themen und aktuelle Entwicklungen diskutieren.
Für den Bundesvorstand ist die Steuerungsgruppe eine beratende Ressource, wenn es um wegweisende Entscheidungen geht. Die Steuerungsgruppenmitglieder koordinieren die jeweils eigene Landesdelegation.

Versammlung der Dachverbände
Die jährlich zweimal stattfindende Versammlung der Dachverbände wird im Wechsel von den Landesdachverbänden ausgerichtet. Im Vordergrund steht der intensive Austausch zwischen den Vertreter*innen der jeweiligen Dachverbände. Besonders wichtig ist auch die Diskussion im Plenum über die Ausrichtung der Bundeskonferenz. Jeder Verband darf mehrere Mitglieder in die Vollversammlung entsenden, wobei jedem Bundesland jeweils fünf Stimmen zustehen. Die bayerische Delegation setzt sich aus dem Steuerungsgruppenmitglied sowie weiteren vier gewählten Vertreter*innen zusammen.