Der Landesvorstand besteht aus bis zu sechs Mitgliedern, welche die administrativen und koordinativen Aufgaben im Verband übernehmen. Außerdem kann die Mitgliederversammlung für bestimmte Themenfelder erweiterte Vorstände wählen, die den Landesvorstand in seiner Arbeit unterstützen. Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt.
Geschäftsführender Landesvorstand
